Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei recht günstig. Nachfolgend finden Sie die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Immobilie in der Türkei kaufen.

DIE VOLLMACHT

Die Erteilung einer Vollmacht beim Notar kostet ca. 100€.

Bewertungsbericht
Ein Bewertungsbericht der Immobilie ist obligatorisch, bevor die Eigentumsurkunde beim Verkauf an ausländische Käufer übertragen wird. Die Kosten für das Gutachten betragen ca. 2.700 TL (Türkische Lira) je nach Lage und Ausstattung der Immobilie. Dieser Vorgang dauert ungefähr 3 Tage.

ÜBERTRAGUNGSSTEUER

4 % des im TAPU-Büro deklarierten türkischen Immobilienwerts.

Diese wird bei einer der staatlichen Banken zum Zeitpunkt der Übertragung gezahlt (der deklarierte Betrag im TAPU-Büro ist normalerweise niedriger als der Immobilienwert und liegt je nach Immobilie zwischen 2000 und 5000 Euro)

ISKAN
Der Erhalt des Fertigstellungsberichts mit dem Namen Iskan (nur für brandneue Immobilien) beginnt bei 350 €, abhängig von der Größe und dem Standort.
Alle Gebäude und Wohnungen benötigen Iskan, um Wasser- und Stromabonnements zu beantragen

DASK
Sach- und Erdbebenversicherung
DASK ist eine obligatorische Erdbebenversicherung in der Türkei und wird auf Quadratmeterbasis berechnet. Kosten von 150-250 Türkische Lira je nach Größe der Immobilie.
Ohne DASK können Sie auf Ihrem Grundstück keinen Strom- und Wasseranschluss erhalten.

Versorgungsabonnements

Strom
Wenn Sie das erste mal eine Strom Anmeldung machen, kostet es insgesamt zwischen 100 TL und 500 TL für die erste Registrierung, den Stromzähler und zusätzliche Depotgebühren. Wenn Sie Ihr Abonnement kündigen, wird Ihnen dieser Betrag zurückerstattet.

Wasser
Wenn Sie das erste Mal eine Wasser Anmeldung machen, müssen Sie insgesamt etwa 750-1.000 TL für die Erstregistrierungsgebühr und die zusätzliche Einzahlungsgebühr bezahlen.

JÄHRLICHE GRUNDSTEUER IN DER TÜRKEI
Die Grundsteuer in der Türkei (Emlak Vergisi) ist 0,2 % des von der örtlichen Gemeinde deklarierten Immobilienwerts (zu zahlen vor Ende Mai jeden Jahres).